Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung werden die gegenständlichen AGB Bestandteil des Vertrags zwischen den Veranstaltungsteilnehmer/innen und dem Burgenländischen Volksbildungswerk. Die Teilnehmer/innen erklären sich mit den AGB einverstanden und werden diese beachten.
1. Geltungsbereich dieser AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen, die direkt von der Landesgeschäftsstelle des Burgenländischen Volksbildungswerkes oder von ihren Projektleiter/innen organisiert werden.
2. Datenschutz
a) Mit der Anmeldung erteilen die Teilnehmer/innen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb des Burgenländischen Volksbildungswerk gehörenden erforderlichen Vorgänge.
b) Die die Teilnehmer/innen betreffenden Daten dienen ausschließlich dem Vereinszweck des Burgenländischen Volksbildungswerkes und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für das Burgenländische Volksbildungswerk unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben des Burgenländischen Volksbildungswerkes erforderlich ist.
c) Es erfolgt keine Weitergabe der Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.
d. Auf Wunsch des/der Teilnehmer/in werden die ihn /sie betreffenden Daten aus unseren Verzeichnissen gelöscht.
3. Rechtsform
Das Burgenländische Volksbildungswerk ist ein gemeinnütziger Verein. Es ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) mit der Nummer 102504605 eingetragen.
4. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt als vereinbart.
5. Anmeldung
a) Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder über die Website vorgenommen werden. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrags.
b) Zumindest folgende Daten sind bei der Anmeldung bekannt zu geben: Vor- und Zuname, Wohnadresse, Telefonnummer und/oder Email-Adresse.
c) Die verfügbaren Veranstaltungsplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
d) Der Anmeldeschluss wird auf den Ausschreibungen angegeben.
6. Bezahlung des Teilnahmebeitrages und der Abonnementgebühr
a) Die Teilnahmebeiträge sind den aktuellen Informationsmedien zu entnehmen. Wenn nicht anders angegeben oder durch die Bestätigung Ihrer Anmeldung ausdrücklich angeführt, ist der Teilnahmebeitrag vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
b) Bei einigen Veranstaltungen und geringem Teilnahmebeitrag wird der Beitrag am Tag der Veranstaltung bar einkassiert. Auf diese Zahlungsweise werden Sie extra hinwiesen.
c) Die Bezahlung kann bar, per Erlagschein oder Onlinebanking vorgenommen werden. Der Zahlungseingang des Beitrags wird bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erbeten.
d) Der Nachweis über die Zahlung des Beitrags ist der/dem Mitarbeiter/in auf Verlangen vorzuweisen.
e) Offene Zahlungen, die nach zweimaliger Mahnung (inkl. Mahnspesen) nicht eingelangt sind, werden an ein Inkassobüro weitergeleitet.
f) Eine Aliquotierung des Teilnahmebeitrags ist grundsätzlich nicht möglich.
g) Bei zumutbaren Änderungen des Programms oder des Veranstaltungsorts haben die Teilnehmer/innen keinen Rücktrittsanspruch.
h) Bei Absage einer Veranstaltung wird der Beitrag in voller Höhe vom Burgenländischen Volksbildungswerk refundiert.
i) Wenn eine Veranstaltung nicht besucht wird, wird der gesamte Teilnahmebeitrag verrechnet.
j) In analoger Weise werden die Gebühren für Abos von Druckwerken verrechnet und kassiert.
7. Teilnahmebedingungen
a) Durch Verhinderung einer Kursleiter/in entfallene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit nachgeholt. Ist dies nicht möglich oder wird ein Kurs eingestellt, erfolgt eine Aliquotierung der Kursbeiträge, ausgenommen 90 % des Kurses wurden durchgeführt.
b) Das Burgenländische Volksbildungswerk behält sich vor, Veranstaltungen, bei der die im jeweiligen Programm angegebene Mindestanzahl an TeilnehmerInnen nicht erreicht wird, abzusagen.
c) Ein Veranstaltungsplatz ist übertragbar, unterliegt aber den Anmelde- und Abmeldebestimmungen.
8. Abmeldung
a) In der Regel ist eine Abmeldung schriftlich oder telefonisch spätestens bis sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird grundsätzlich - auch wenn die Veranstaltung nicht besucht wird - der gesamte Beitrag verrechnet. Davon abweichende Abmelde- und Stornobedingungen sind den jeweils aktuellen Informationsmedien zu entnehmen.
b) Die Stornogebühr entfällt, wenn vom /von der Teilnehmer/in eine Ersatzteilnehmer/in nominiert wird.
c) Für Buchungen über Internet oder E-Mail steht den Teilnehmer/innen als Konsument/innen im Sinn des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (exklusive Samstage) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser sieben Werktage beginnt.
9. Teilnahmebestätigungen
Auf Wunsch werden Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltungen kostenlos ausgestellt, wenn der /die Teilnehmer/in mindestens 80 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat. Bei Ausbildungslehrgängen kann für die Fehlzeit eine entsprechende Ersatzarbeit verlangt werden.
10. Raumvermietung
Aus brandschutztechnischen Vorgaben ist die Auslastung der Veranstaltungsräumlichkeiten mit max. 49 Personen begrenzt.
a) Ablauf
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des VBW-Angebots durch den Mieter sowie die darauffolgende Rückbestätigung des Burgenländischen Volksbildungswerkes zustande.
Angebote des Burgenländischen Volksbildungswerkes sind 14 Tage gültig. In einzelnen Fällen kann das Burgenländische Volksbildungswerk dem Interessenten eine andere Optionszeit nennen. Kommt innerhalb des festgelegten Zeitraumes kein Vertrag zustande, so fällt nach Ablauf der Frist die Verfügungsgewalt über die Räumlichkeiten automatisch an das Burgenländische Volksbildungswerk zurück.
Der Mieter hat dem Burgenländischen Volksbildungswerk eine verantwortliche Person zu nennen, die für das Burgenländische Volksbildungswerk erreichbar sein muss. Im Interesse einer optimalen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung hat der Mieter spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn dem Burgenländischen Volksbildungswerk genaue Informationen über Zweck und Ablauf der Veranstaltung zu nennen, d.h. Raumausstattung, Bestuhlung, Personenanzahl, etc.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Das Burgenländische Volksbildungswerk stellt dem Mieter die Räumlichkeiten entsprechend der schriftlich getroffenen Vereinbarung zur Verfügung. Das Bestandsobjekt ist vom Vertragspartner widmungsgemäß, fachmännisch und pfleglich zu behandeln. Die Nächtigung ist ausnahmslos verboten.
Die im Preis inbegriffenen Leistungen des Burgenländischen Volksbildungswerkes beinhalten eine einmalig gewünschte Bestuhlungsvariante, Garderobe, Strom, Heizung, Reinigung (ausgenommen Extremverschmutzung), sowie die Standardausstattung von 1 Flipchart inkl. Papier, Moderatorenkoffer und PIN-Wände (wenn gewünscht). Sämtliche Zusatzleistungen werden lt. der aktuellen Preisliste zusätzlich verrechnet. Das Burgenländische Volksbildungswerk behält sich vor, bei außerordentlicher Verschmutzung der Räumlichkeiten, die über das übliche Ausmaß hinausgeht, zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
Dekorationsmaterial, Werbematerial und andere Einrichtungen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Burgenländischen Volksbildungswerk aufgestellt und an bestimmten Plätzen angebracht werden. Bei der Einbringung sind die behördlichen Vorschriften zu beachten.
Die Benutzung steht ausschließlich dem Mieter, und zwar nur für die vereinbarte Zeit und ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung des Burgenländischen Volksbildungswerkes.
Bei Überschreitung von Mietzeiten (Dauer der eigentlichen Veranstaltung zuzüglich Auf- und Abbau) kann eine Nachberechnung durch das Burgenländische Volksbildungswerk erfolgen, auch wenn die Verlängerung durch Dritte verschuldet wird. Das Burgenländische Volksbildungswerk behält sich ausdrücklich die Berechnung von über das übliche Maß hinausgehende Bereitstellungs- und Reinigungskosten vor. Werden vom Burgenländischen Volksbildungswerk besondere, vertraglich nicht vorgesehene Arbeitsleistungen übernommen, so trägt der Mieter die Kosten, welche ihm nachträglich verrechnet werden. Gegenstände, die nicht innerhalb der vereinbarten Termine entfernt werden, werden auf Kosten und Gefahr des Mieters durch das Burgenländische Volksbildungswerk entfernt.
b) Rücktritt des Burgenländischen Volksbildungswerkes
Das Burgenländische Volksbildungswerk trifft die Entscheidung, ob und inwieweit eine Veranstaltung zugelassen wird. In folgenden Fällen kann das VBW fristlos von der Vereinbarung zurücktreten:
- Dem Burgenländischen Volksbildungswerk werden Tatsachen bekannt, dass die geplante Veranstaltung den bestehenden Gesetzen und Vereinbarungen widerspricht.
- Die beabsichtige Veranstaltung lässt eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit befürchten.
- Die vergebenen Räumlichkeiten können infolge höherer Gewalt oder nicht durch das Burgenländische Volksbildungswerk vertretbares Verschulden nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Der Mieter ist aus früheren Vereinbarungen mehr als 31 Tage im Zahlungsrückstand ist.
c) Stornobedingungen
Tritt der Mieter von dem vereinbarten Vertrag zurück, so sind folgende Stornogebühren zu entrichten:
bis 14 Tage vor Veranstaltung kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %, ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Miete.
d) Sicherheit
Der Mieter darf nur schwer entflammbare oder mittels eines rechtlich anerkannten Imprägnierungsmittels schwer entflammbare gemachte Gegenstände anbringen. Sämtliche Feuerlöscher müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Die bau- und feuerpolizeilichen Anordnungen sind zu befolgen.
Für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Sicherheitsdienst hat der Mieter zu sorgen. Die hierfür anfallenden Kosten gehen direkt zu Lasten des Mieters.
Der Mieter hat alle mit seiner Veranstaltung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die vorgeschriebenen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.
MitarbeiterInnen des Burgenländischen Volksbildungswerkes und amtlichen Kontrollorganen ist der Zutritt zu den Veranstaltungsräumlichkeiten sowie den damit in Zusammenhang stehenden Räumlichkeiten immer gestattet.
Im ganzen Haus gilt ein absolutes Rauchverbot.
10. Haftung
a) Das Burgenländische Volksbildungswerk hat alle in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen, soweit dem Burgenländischen Volksbildungswerk nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
b) Weiters übernimmt das Burgenländische Volksbildungswerk keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der TeilnehmerInnen, sofern dem Burgenländischen Volksbildungswerk nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung des Burgenländischen Volksbildungswerkes ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht.
11. Schadenersatz
a) Inventar, Räumlichkeiten, Medien und Geräte des Burgenländischen Volksbildungswerkes sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln.
b) Die Teilnehmer/innen haben für Beschädigungen Schadenersatz zu leisten.
Stand: November 2008